Hautkrebs – Warum entsteht er?

Pro Jahr erkranken in Deutschland etwa 195.000 Menschen neu an Hautkrebs, etwa 22.000 von ihnen an einem malignen Melanom. In den letzten Jahren hat die Zahl dieser Erkrankungen drastisch zugenommen.

Diese Entwicklung ist um so alarmierender, als sich das Hauptrisiko, an eben dieser Krebsart zu erkranken, oft und einfach vermeiden ließe. Übermäßige Sonnenbestrahlung gehört zu den Risikofaktoren für die Entstehung von Hautkrebs. Bestimmte Stoffe – Teer zum Beispiel oder Zusätze in Parfums beziehungsweise Gesichtswässern – können die Wirksamkeit der ultravioletten Strahlen sogar noch steigern.

Positive Einflüsse der Sonne
Ganz ohne Sonne kommt der Mensch jedoch nicht aus. Sie wärmt, streichelt die Seele und fördert die Lebenskraft und Energie. Sie sorgt dafür, dass der Körper Vitamin D bildet, das den Knochenbau stärkt. Allerdings würde es dafür reichen, Gesicht und Handrücken alle zwei Tage für zehn Minuten der Sonne auszusetzen.

UV-Strahlung und Hautkrebs

Unsichtbare Strahlen
Als ultraviolette (UV-)Strahlen werden elektromagnetische Wellen mit Wellenlängen von 100 bis 400 Nanometer (nm; 1 Nanometer = 1 Milliardstel Meter) bezeichnet. Die UV-Strahlen Positive Einflüsse der Sonne sind im Sonnenlicht enthalten; sie sind für das menschliche Auge unsichtbar und energiereicher als die Strahlen des für uns sichtbaren Lichtes. Die ultravioletten Strahlen werden in Abhängigkeit von ihren Wellenlängen in drei Gruppen eingeteilt.

Kurzwellige Strahlen sind wirksamer – und somit für die Haut gefährlicher – als langwellige; am wirksamsten sind sie bei Wellenlängen unterhalb von 300 nm. Je kurzwelliger die Strahlen sind, desto gefährlicher sind sie also. Von der Wellenlänge hängt auch ab, in welchem Ausmaß die Strahlen bis auf die Erde vordringen. Grundsätzlich gilt: Je langwelliger die Strahlen sind, desto schlechter werden sie durch die Gase in der Atmosphäre zurückgehalten, desto mehr erreichen sie die Erde.

Ozonschicht ist lebensnotwendig
Für uns ist der wichtigste Schutz die etwa dreißig Kilometer dicke Ozonschicht, die wie eine riesige UV-Schutzbrille die aggressiven Strahlen von der Erde fernhält (absorbiert), und zwar die UVC- Strahlen nahezu vollständig, die UV-B-Strahlen bis auf einen geringen Rest und die UV-A-Strahlen bis auf knapp vier Prozent. Zusätzlich beeinflussen die geographische Lage, die Witterungseinflüsse sowie die Jahres- und Tageszeit, wie schädlich die UVStrahlen sind.

Haut und Bräune

Sonnenstrahlen sind nicht harmlos
„Strahlen“ – ein Wort, das bei vielen Menschen negative Gefühle auslöst. Deshalb sagt wohl auch niemand: „Ich lege mich in die UV-Strahlen“, sondern verharmlost: „Ich lege mich in die Sonne“ oder „Ich nehme ein Sonnenbad.“ „Sonnenanbeter“ benutzen „Sonnenschutzmittel“ mit „Lichtschutzfaktor“. Diese positiven Formulierungen vermitteln ein trügerisches Gefühl von Sicherheit. Klar ist: Wer in die Sonne geht, setzt seine Haut ultravioletter Strahlung aus. Die Wirkung von UV-Strahlen auf die menschliche Haut ist einfach und relativ rasch erkennbar: Bräunung. Die UV-Strahlung regt nämlich die Pigmentzelle in der Oberhaut an, braunen Farbstoff, das so genannte Pigment, zu bilden. Dieser Farbstoff gelangt über die kleinen Arme, die ja mit den Stachelzellen verbunden sind, direkt in diese Zellen. Die so eingefärbten Stachelzellen lassen die Haut „braun” erscheinen. Da sich im Laufe von etwa drei Wochen die Zellen der Oberhaut erneuern, geht mit jeder abgestoßenen alten, eingefärbten Zelle natürlich auch der braune Farbton der Haut verloren.

Hautbräunung ist Schutzfunktion
Die Bräunung der Haut ist, ebenso wie die Hautverdickung, die als „Lichtschwiele“ nach einer längeren Bestrahlung mit UVB- Anteil auftritt, eine natürliche Schutzreaktion der Haut. Eine gewisse Zeit lang kann sich die Haut auf diese Weise gegen die UV-Strahlung „verteidigen“. Aber: Überschreitet die Bestrahlung einen gewissen, von Mensch zu Mensch unterschiedlich hohen Grenzwert (die so genannte Erythemschwelle), so treten akute Hautschäden auf.

Bei extremer Bestrahlung stirbt Gewebe ab
Mehrere Stunden nach der „Überdosis Sonne“ rötet sich die bestrahlte Haut und schwillt an: Der Betroffene hat Sonnenbrand. Wird diese überstrapazierte Haut den UV-Strahlen noch weiter ausgesetzt, entstehen Blasen, und bei noch weiterer Bestrahlung gehen schließlich die oberflächlichen Hautanteile zugrunde: Das Gewebe stirbt ab.

akute UV-Wirkungen an der Haut:

  • Erythem, Entzündung, Sonnenbrand
  • Braunfärbung (Pigmentierung) – sofort / verzögert
  • Vitamin-D-Produktion
  • Schwächung der körpereigenen Abwehr

chronische UV-Wirkungen an der Haut:

  • Hautkrebs
  • Hautalterung

Vier Hauttypen
Wie viel UV-Bestrahlung die Haut verträgt, ist von Mensch zu Mensch verschieden. Es gibt aber eine grundsätzliche Einteilung in vier Hauttypen, an der man sich orientieren kann.

Man unterscheidet vier Hauttypen

  • Hauttyp I Immer schnell Sonnenbrand, keine Bräunung (keltischer Typ)
  • Hauttyp II Fast immer Sonnenbrand, geringe Bräunung (hellhäutiger europäischer Typ)
  • Hauttyp III Gelegentlich milder Sonnenbrand, gute Bräunung (dunkelhäutiger europäischer Typ)
  • Hauttyp IV Sehr selten Sonnenbrand, tiefe Bräunung (mittelmeerischer Typ)

Kinder fallen aus diesem Schema heraus. Ihre Haut ist wesentlich empfindlicher und braucht besonders intensiven Schutz.

Solarien – keine Alternative

Viele, die die schädlichen Wirkungen der Sonne kennen, weichen auf eine nur scheinbar ungefährlichere Bräunungsart aus: die Solarien.

Aber: Gesunde Bräune ist auch im Solarium nicht zu haben.

Zwar ist die Zusammensetzung der in den Solarien verwendeten UV-Strahlen anders als die von Mutter Natur, doch gehen sie mit der Haut auch nicht schonender um. Da lange Zeit allein die UV-B-Strahlen als Auslöser des Hautkrebses angesehen wurden, filterten die Hersteller diese bis auf einen geringen Teil aus den Röhren heraus. Aber selbst diese Restmenge darf wegen ihrer hohen biologischen Wirksamkeit bei der Entstehung von Hautschädigungen nicht unterschätzt werden. Messungen in Solarien zeigten bei allen untersuchten Geräten eine viel zu hohe Bestrahlungsstärke.

Wer sich regelmäßig, vielleicht sogar täglich, dieser UV-B-Bestrahlung aussetzt, läuft Gefahr, dass er das Erbgut einzelner Hautzellen intensiv schädigt – selbst dann, wenn kein Sonnenbrand entsteht. Diese Zellen können als „Keimzellen“ für die Entstehung von Hauttumoren angesehen werden.

Auch UV-A-Strahlen können Hautkrebs verursachen
Der Bräunungseffekt durch die Sonnenbänke wird stattdessen überwiegend durch den stark erhöhten Anteil der UV-A-Strahlen erreicht. Ihre Haut ist aber dennoch gefährdet, denn seit mehreren Jahren steht fest, dass diese Strahlen sie nicht nur schneller altern lassen, sondern auch Hautkrebs verursachen können. Sie sind also mindestens genauso schädlich wie die UV-B-Strahlen.

Stark überhöhte Werte
Im Übrigen lässt sich eine Bräunung der Haut mit UV-A-Strahlung nur erreichen, wenn deren Anteil wesentlich höher ist als in der natürlichen Sonne. In manchen Geräten ist dieser Wert um das Zehn- bis Fünfzehnfache erhöht. Messungen der Zeitschrift „Ökotest“ bestätigten, dass die UV-A-Menge in nahezu allen getesteten Solarien viel zu hoch ist.

Seit August 2007 muss ein Mandat der EU umgesetzt werden, das die Bestrahlungsstärke von Solariengeräten reguliert. Neue Geräte dürfen in Sonnenstudios nur zum Einsatz kommen, wenn sie eine Bestrahlungsstärke von 0,3 W / m2 nicht überschreiten. Immerhin entspricht dieser Wert noch der Strahlung der Äquatorsonne um die Mittagszeit. Die Nutzung von so genannten „Altgeräten” wird noch diskutiert.

Achten Sie darauf, dass im Solarium die Geräte deutlich gekennzeichnet sind. Benutzen Sie nur noch mit 0,3 W/m² gekennzeichnete Geräte.

Für diese Menschen ist das Solarium tabu:

  • Personen unter 18 Jahren (seit August 2009 sind Solarien für Jugendliche unter 18 Jahren gesetzlich verboten)
  • mit Hauttyp 1
  • Menschen mit vielen Pigmentmalen (über 40)
  • mit auffälligen Pigmentmalen
  • mit häufigen Sonnenbränden in der Kindheit
  • mit Neigung zu Sommersprossen oder Sonnenbrandflecken
  • Personen, deren Haut Vorstufen von Hautkrebs aufweist
  • Patienten, die bereits an Hautkrebs erkrankt sind oder waren
  • Menschen mit einem transplantierten Organ(en)

Solarium zur Urlaubsvorbereitung ungeeignet
Auch zur Vorbereitung der Haut auf den Urlaub sind Solarien nicht zu empfehlen. Wer „vorgebräunt“ auf Reisen geht, wiegt sich am Urlaubsort in Sicherheit, erhöht die Anzahl der Sonnenbäder und damit meistens auch die der Sonnenbrände. Besser ist es, die Haut im Urlaub langsam und behutsam an die Sonne zu gewöhnen.

Fazit: Künstliche UV-Strahlung sollte wegen der damit verbundenen Risiken weder zu kosmetischen Zwecken, noch zur Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens oder auch nicht zur nichtmedizinischen Gesundheitsprophylaxe genutzt werden.

So genießen Sie die Sonne „regelmäßig“

  • Einfach und wirksam: Vermeiden Sie jede Rötung der Haut.
  • Schützen Sie sich mit sonnendichter Kleidung (Anbieter finden Sie am besten über Suchmaschinen im Internet) und einer Kopfbedeckung. Vergessen Sie die Sonnenbrille nicht!
  • Cremen Sie die unbekleideten Stellen des Körpers mit einem Sonnenschutzmittel ein. Achten Sie besonders auf die so genannten Sonnenterrassen des Körpers (Glatze, Gesicht, Ohren, Schultern, Brüste, Gesäß, Fußrücken).
  • Bleiben Sie in den ersten Urlaubstagen möglichst im Schatten; wählen Sie anfangs einen hohen, typgerechten Lichtschutzfaktor.
  • Meiden Sie die Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr.
  • Benutzen Sie Sonnencremes mit einem Ihrem Hauttyp entsprechenden Lichtschutzfaktor. Tragen Sie die Creme immer 30 Minuten vor dem Sonnenbad auf. So lange braucht sie, um ihre Wirkung voll zu entfalten.
  • Verwenden Sie beim Baden wasserfeste Sonnenschutzmittel. Richten Sie die Länge des Sonnenbades nach Ihrem Hauttyp. Medikamente können die Haut lichtempfindlicher machen. Fragen Sie vorher Ihren Arzt!

UV-Strahlung und Hautkrebs

Ihre Haut vergisst nichts – Geschädigtes Erbgut in den Zellen
Um es ganz deutlich zu sagen: Ihre Haut vergisst nichts. Schon gar keinen Sonnenbrand. Auch wenn Ihre Haut nach einiger Zeit wieder so aussieht, als hätte sie sich erholt – der Schaden, den der Sonnenbrand angerichtet hat, ist unwiderruflich. Wiederholen sich die Sonnenbrände, summieren und festigen sich die Schäden in den Hautzellen. Die Folgen: eine vorzeitige Hautalterung und unter Umständen sogar Hautkrebs. Denn bei jedem Sonnenbrand, auch bei nur oberflächlichen Rötungen, wird das Erbgut in den Zellkernen (DNS) der Haut durch die UV-BStrahlen erheblich beschädigt. Die betroffenen Zellen sterben entweder ab oder sie werden durch den zelleigenen Reparaturdienst instandgesetzt. Kommt die Haut allerdings mit der Heilung nicht mehr nach, können sich die angegriffenen Zellen zu Krebs verändern.

Hautkrebs als Berufskrankheit
Viele Betroffene wissen nicht genau, warum sie an Krebs erkrankt sind. Bei manchen liegt allerdings der Verdacht nahe, dass die Erkrankung mit ihrem Beruf zusammenhängt, wenn sie zum Beispiel Kontakt mit bestimmten krebserzeugenden Stoffen haben. Dann kann es sein, dass die Krankheit als Berufskrankheit anerkannt wird. Dies wiederum ist wichtig für Rehabilitationsmaßnahmen oder finanzielle Entschädigungen.

Ausgehend von wissenschaftlichen Untersuchungen, die Zusammenhänge zwischen bestimmten Berufen oder Arbeitsplätzen und Krankheiten überprüft haben, hat der Verordnungsgeber eine ganze Reihe von Erkrankungen als Berufskrankheit eingestuft. Es ließ sich nämlich nachweisen, dass die Krankheiten durch „...besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind…“ (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung, § 9 Berufskrankheiten SGB VII).

Hautkarzinome beziehungsweise -krebs sind durch die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) erfasst als „Erkrankungen durch Arsen/-verbindungen (BK-Nr. 1108) und ionisierende Strahlen (BK-Nr. 2402) sowie als BK-Nr. 5101 „Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe“.

In den dazu veröffentlichten amtlichen Merkblättern sind Vorkommen und Gefahrenquellen, Aufnahme und Wirkungsweise / Pathophysiologie, Krankheitsbild und Diagnose sowie Hinweise für die ärztliche Beurteilung ausführlich beschrieben.

Neben den bereits als anzeige- und letztlich entschädigungspflichtig bekannten Berufskrankheiten kann auch „UV”-Hautkrebs – der also durch ständige Sonneneinstrahlung während der Berufstätigkeit hervorgerufene Hautkrebs – als „Quasi-Berufskrankheit“ durch die Berufskrankheiten-Versicherung (etwa Berufsgenossenschaft) anerkannt werden. Hierzu ist allerdings im Einzelfall (zum Beispiel bei Landwirten, Dachdeckern, Bau- und Straßenbauarbeitern) nach „… neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft…“ (§ 9 Abs. 2 SGB VII) zu entscheiden.

Verschiedene Hautkrebsarten

Klarer Zusammenhang zwischen UV-Strahlung und Hautkrebs
Zwei Hautkrebsarten, der Basalzell- und der Stachelzellkrebs, entstehen vorwiegend auf den Hautpartien, die der UV-Strahlungausgesetzt sind – ein Beleg für die krebserregende Wirkung der Strahlen. Derselbe klare Zusammenhang mit häufiger UVBestrahlung besteht auch beim so genannten Lentigo maligna Melanom, einer speziellen Form des schwarzen Hautkrebses, das nur dort auftritt, wo eine langjährige dauerhafte UV-Bestrahlung stattfand. Die malignen Melanome treten sonst zwar häufig an bedeckten Körperstellen auf, wissenschaftliche Untersuchungen (epidemiologische Studien), die Zusammenhänge zwischen bestimmten Lebensgewohnheiten und bestimmten Krebsarten feststellen, haben jedoch gezeigt, dass auch bei der Melanomentstehung die ultravioletten Strahlen eine besondere Rolle spielen.

Strahlungsempfindliche Menschen haben ein dreifach höheres Risiko, ein Melanom zu entwickeln, als Menschen der Hauttypen III oder IV. Das Melanomrisiko bei hellhäutigen Menschen nimmt mit der Intensität der UV-Strahlen zu. Betroffene mit einem Melanom haben in ihrem Leben vor der Erkrankung häufiger Sonnenbrände gehabt, insbesondere als Kind.

Zusammenfassend lässt sich klar sagen, dass UV-Strahlung der bedeutendste Verursacher von Hautkrebs ist.

 

Präventionsratgeber

Ausführliche Informationen zur Prävention und Früherkennung von Hautkrebs enthalten die Broschüren „Der beste Schutzfaktor – Hautkrebs früh erkennen“, „Sommer – Sonne – Schattenspiele – Gut behütet vor UV-Strahlung“ und „Ins rechte Licht gerückt“ der Deutschen Krebshilfe. Sie können die Ratgeber kostenlos bestellen oder auf unserer Seite Broschüren und Ratgeber als PDFs herunterladen.

Hautkrebsarten

Es gibt drei verschiedene Hautkrebsarten. Sie unterscheiden sich in ihrer Häufigkeit und Bösartigkeit. Früh erkannt haben alle sehr gute Heilungsaussichten.

Der Basalzellkrebs (Basaliom)

Der Basalzellkrebs ist der häufigste unter den Hautkrebsen. Er kommt bei Frauen ebenso oft vor wie bei Männern; die höchsten Erkrankungszahlen liegen im sechsten Lebensjahrzehnt, also zwischen 50 und 60 Jahren.

Typisch für diese Krebsart ist, dass sie über Jahre und Jahrzehnte langsam wächst.

Keine Vorstufe
Sie beginnt meist als kleiner hautfarbener, örtlich begrenzter Knoten. Beim Basalzellkrebs gibt es keine Vorstufe (Präkanzerose). Schon die erste kleine Veränderung ist eine Krebsgeschwulst, die entfernt werden sollte. Geschieht dies nicht, kann sie zu einem wirklich großen Tumor heranwachsen, der sich sowohl in der Fläche ausdehnt als auch tief in das Gewebe eindringt. Allerdings bildet der Basalzellkrebs praktisch keine Tochtergeschwülste (Metastasen).

Entstehung oft auf Sonnenterrassen
Ein Basaliom kann überall am Körper entstehen. 70 bis 80 Prozent aller Basalzellkarzinome treten allerdings im Kopf-Hals- Bereich auf, das heißt dort, wo die Haut UV-Strahlung ausgesetzt war, und hier häufig auf den so genannten Sonnenterrassen des Körpers. Er entsteht oft im Gesicht, hier vor allem an der Nase und der Unterlippe, am Nacken, an den Händen, seltener schon an den Beinen und am Oberkörper.

Aussehen
Der Basalzellkrebs kann ganz unterschiedliche Formen annehmen. Anfangs sieht er aus wie ein kleiner, porzellanartiger Pickel, auf dessen Oberfläche winzige Blutgefäße zu sehen sind.

Später sinkt die Oberfläche dieser Hauterhabenheiten in der Mitte ein. Es entsteht eine Mulde mit wallartigem Rand. Der Grund dieser Mulde ist mit Krusten belegt und kann immer wieder einmal bluten. Der Randwall ist mit kleinen Gefäßen durchzogen.

Diagnostik
Um den Verdacht auf ein Basalzellkarzinom zu bestätigen, wird eine Gewebeprobe entnommen (Probebiopsie) und histologisch untersucht.

Die Wahrscheinlichkeit, von dieser Krebsart geheilt zu werden, liegt derzeit bei bis zu 95 Prozent.

Behandlung
Hat die Untersuchung des Gewebes aus der Probebiopsie die Diagnose Basaliom bestätigt, ist die operative Entfernung des Tumors die beste Behandlungsmöglichkeit. Bei klar begrenzten Tumoren reicht die chirurgische Entfernung, bei unscharf begrenztem Basalzellkrebs wird während des Eingriffs sofort überprüft, ob im Schnittrand des entnommenen Gewebes noch Krebszellen vorhanden sind oder nicht. Dabei wird so lange weiteroperiert, bis man sicher im gesunden Bereich ist. Normalerweise genügt hierbei ein Randsaum von zirka 0,5 cm.

Befindet sich das Basaliom in einem gut sichtbaren Bereich wie im Gesicht, ist es im Interesse des Betroffenen sehr wichtig, dass die Operation möglichst geringe kosmetische Beeinträchtigungen hinterlässt.

Die Chancen dafür sind umso besser, je früher das Basalzellkarzinom erkannt wurde.

Ist es nicht möglich, die entstandene Wunde sofort mit einer einfachen Naht zu verschließen, kann sie später durch Hautübertragung (Transplantation) gedeckt werden.

Kann die Standardtherapie nicht angewendet werden – weil der Tumor zum Beispiel zu groß ist –, kommt die Strahlentherapie zum Einsatz. Weitere Behandlungsmethoden sind die Kältechirurgie, die photodynamische Therapie und die örtlich begrenzte Chemo- oder Immuntherapie.

Nachsorge
Da bei mehr als 40 Prozent der Betroffenen innerhalb der ersten drei Jahre nach der Erstdiagnose weitere Basalzellkrebse auftreten, ist es sehr wichtig, an den Nachsorgeuntersuchungen teilzunehmen.

Zeitlich unbegrenzt
Derzeit empfehlen die Experten, diese Nachsorge zeitlich nicht zu begrenzen.

Die Abstände zwischen den einzelnen Untersuchungen richten sich nach dem jeweiligen Fall, häufig reicht allerdings eine Untersuchung im Jahr. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Arzt.

Der Stachelzellkrebs (Spinaliom / Plattenepithelkarzinom)

Stachelzellkrebs kommt bei Männern häufiger vor als bei Frauen; die meisten Menschen, die daran erkranken, sind älter als 50 Jahre.

Diese Krebsart entsteht ganz überwiegend auf Hautstellen, die zu oft einer intensiven UV-Bestrahlung ausgesetzt wurden.

Vorstufe
Beim Stachelzellkkrebs gibt es eine Vorstufe (Präkanzerose), die „solare Keratose“. Typisch dafür ist eine relativ scharf begrenzte Rötung, die kommen und gehen kann und die sich an der Oberfläche wie ganz feines Sandpapier anfühlt.

Unbehandelt entsteht ein Karzinom
Diese solare Keratose ist nicht bösartig. Da sie aber häufig entartet, ist es sinnvoll, dieses Vorstadium zu behandeln. Geschieht dies nicht, entsteht nach unterschiedlich langer Zeit ein Spinaliom. Hat dieses einen Durchmesser von etwa einem Zentimeter erreicht, besteht eine gewisse Möglichkeit zur Metastasierung.

Die solare Keratose tritt an Körperstellen auf, die häufig der Sonne ausgesetzt sind: an Nase, Stirn, Schläfen, Unterlippe und Handrücken. Bei Männern sind auch Ohrspitzen, Nacken und gegebenenfalls Glatze gefährdet.

Auf der Vorstufe des Stachelzellkrebses, der solaren Keratose, entsteht eine festhaftende Hornkruste, die ständig wächst und zu einem soliden Tumor wird.

Diagnostik
Um den Verdacht auf ein Spinaliom zu bestätigen, wird eine Gewebeprobe entnommen (Probebiopsie) und histologisch untersucht. Ist der Tumor 2 mm oder mehr dick, erfolgt außerdem eine Ultraschalluntersuchung der Lymphknoten, um zu kontrollieren, ob sie ebenfalls durch Krebszellen befallen sind. Bei ausgedehnten und stark in die Tiefe wachsenden Stachelzellkrebsen und wenn der Verdacht besteht, dass der Tumor Tochtergeschwülste in andere Organe (Fernmetastasen) abgesiedelt hat, kommen je nach Fall bildgebende Verfahren wie zum Beispiel die Computertomographie zum Einsatz.

Behandlung solare Keratose
Um die solare Keratose zu entfernen, gibt es verschiedene Verfahren. Dies ist zum einen die Kältechirurgie: Hierbei wird die betroffene Hautstelle über wenige Sekunden mit flüssigem Stickstoff von etwa -196 °C behandelt. Innerhalb von 14 Tagen ist die Präkanzerose dann verschwunden. Zum anderen kann die so genannte photodynamische Therapie (PDT) zur Anwendung kommen. Dabei werden die betroffenen Hautstellen mit einem speziellen Wirkstoff behandelt und anschließend mit sehr langwelligem Licht bestrahlt. Auch eine lokale Chemotherapie oder eine lokale Immuntherapie sind möglich.

Behandlung Stachelzellkrebs
Liegt ein bösartiger Stachelzellkrebs vor, ist die operative Entfernung des Tumors die Methode der Wahl.

Ist der Tumor noch nicht größer als ein Zentimeter, besteht eine Heilungschance von nahezu 100 Prozent.

Bei großen oder ungünstig gelegenen Tumoren oder bei schwierigen Umständen – vor allem bei einem hohen Alter des Betroffenen – kann eine Strahlenbehandlung erfolgen. Auch die Kältechirurgie ist möglich.

Ist anzunehmen, dass sich bereits Metastasen gebildet haben, werden auch die zugehörigen Lymphknoten entfernt. Bei Fernmetastasen oder wenn der Tumor nicht operiert werden kann, kann eine (palliative) Chemotherapie eingesetzt werden. Auch eine Kombination von Chemo- und Strahlentherapie ist möglich.

Nachsorge mindestens 5 Jahre lang
Bei etwa der Hälfte der Betroffenen tritt innerhalb von fünf Jahren nach der ersten Feststellung ein Zweittumor auf. Daher sind in diesen fünf Jahren Nachsorgeuntersuchungen besonders wichtig. Wie oft sie stattfinden, hängt von jedem Einzelfall ab; im ersten Jahr sind kurze Abstände von einem Vierteljahr ratsam.

„Schwarzer Hautkrebs“ (Malignes Melanom)

Erkrankungsalter sinkt
Das maligne Melanom tritt immer häufiger auf. Dabei fällt auf, dass die Betroffenen immer jünger werden: Lag der Altersgipfel vor 30 Jahren noch im sechsten Lebensjahrzehnt, so liegt er jetzt im vierten bis fünften Lebensjahrzehnt. Sogar Menschen, die schon mit 20 Jahren an einem malignen Melanom erkranken, sind keine Seltenheit.

Es kann an allen Stellen der Haut vorkommen. Bei Männern befindet es sich sehr oft am Rumpf, bei Frauen eher an Armen und Beinen. Grundsätzlich können Melanome „einfach so“ neu entstehen oder sich aus einem bereits vorhandenen Pigmentmal (Leberfleck / Muttermal) entwickeln.

Wichtig: Melanome können an allen Hautpartien entstehen, auch an ganz „versteckten“ wie beispielsweise im Genitalbereich, am behaarten Kopf, unter Finger- oder Fußnägeln oder an den Fußsohlen.

 

Risikofaktor Pigmentmale

Angeborene Muttermale besitzen ein gewisses Risiko, zu einem malignen Melanom zu entarten.

Angeborene Pigmentmale
Dieses Risiko scheint unter anderem von der Größe des Pigmentmales abzuhängen. Bei sehr großen Malen, die zum Teil ganze Körperpartien bedecken, besteht bereits in den ersten Lebenswochen eines Kindes Handlungsbedarf, da sich in diesem Alter große Anteile dieser Pigmentmale durch ein Abschleifen der Haut entfernen lassen. Auch kleinere angeborene Pigmentmale sollten entfernt werden. Hierbei hängt der Zeitpunkt einer operativen Entfernung vor allem von der Art des Muttermals ab.

Je mehr Male, desto größer das Risiko
Bei nahezu jedem Menschen entsteht vor allem in der ersten Lebenshälfte eine mehr oder weniger große Anzahl gutartiger Pigmentmale. Dies ist somit an sich noch kein Grund zur Besorgnis. Allerdings ist mittlerweile bekannt, dass insbesondere Personen mit sehr vielen Muttermalen ein deutlich erhöhtes Risiko besitzen, an einem Melanom zu erkranken.

Wenn Sie also mehr als 40 oder 50 Pigmentmale haben, dann lassen Sie sich in jedem Fall regelmäßig untersuchen, auch wenn keine konkreten Verdachtsmomente bestehen. Nutzen Sie ab 35 Jahren vor allem alle zwei Jahre die Chance des Hautkrebs- Screenings.

Bei Verdacht zum Arzt
Im Aussehen eines Pigmentmales können sich verschiedene Hinweise auf verdächtige Veränderungen ergeben, die im Kapitel Früherkennung bereits anhand der so genannten ABCD-Regel verdeutlicht wurden. Auch wenn ein Muttermal juckt, blutet oder brennt, lassen Sie es lieber von einem Hautarzt begutachten.

Besondere Aufmerksamkeit verdient jedes Muttermal an einer ungewöhnlichen Stelle. Häufige Verletzungen eines Pigmentflecks, zum Beispiel durch Scheuern der Kleidung an der Brust, der Taille und / oder der Kragenlinie beziehungsweise durch die Rasur, erhöhen zwar nicht unbedingt das Entartungsrisiko. Derartige Pigmentmale sollten jedoch entfernt werden.

Diagnostik
Besteht der Verdacht, dass Sie an einem malignen Melanom erkrankt sind, kann der niedergelassene Arzt (wenn er über entsprechende Erfahrung verfügt) oder ein Hautarzt das Pigmentmal sofort mit einem Sicherheitsabstand entfernen (Exzisionsbiopsie). Der Eingriff erfolgt ambulant in lokaler Betäubung; die Wunde wird mit einer Naht verschlossen. Eine feingewebliche Untersuchung des entnommenen Hautgewebes bestätigt den Verdacht oder widerlegt ihn.

Handelt es sich wirklich um eine malignes Melanom, schließen sich weitere Untersuchungen an, die klären sollen, ob der Tumor bereits Tochtergeschwülste gebildet hat. Dazu gehören Laboruntersuchungen, eine Ultraschalluntersuchung der benachbarten Lymphknoten, des Bauchraums und Beckens sowie Röntgenaufnahmen. Bei Melanomen, die dicker als 1,5 mm sind, können andere bildgebende Verfahren (Computertomographie, Skelettszintigramm) eingesetzt werden.

Je früher das maligne Melanom erkannt und behandelt wird, desto besser sind die Heilungschancen. Im Frühstadium des Tumors ist noch eine Heilung von nahezu 100 Prozent möglich.

Bei später entdeckten Tumoren sinkt die Heilungsmöglichkeit rapide ab. Unbehandelt führt ein malignes Melanom vergleichsweise rasch zum Tod.

Dicke und Ausdehnung der Geschwulst sind entscheidend
Die weitere Behandlung richtet sich danach, wie dick das Melanom war. Bei sehr früh erkannten, sehr dünnen Tumoren (unter 1 mm) ist das Risiko, dass sich bereits Tochtergeschwülste gebildet haben, ausgesprochen niedrig. Dann reicht es, das Melanom zu entfernen. Bei dickeren Melanomen (1 bis 1,5 mm) wird zusätzlich der zugehörige Lymphknoten entfernt und auf Tumorzellen hin untersucht. Ist er befallen, erfolgt eine unterstützende (adjuvante) Behandlung zum Beispiel in Form einer Interferon- oder Chemotherapie. Bei noch dickeren Melanomen sind zusätzliche Therapien grundsätzlich notwendig. Sind Lymphknoten- oder Fernmetastasen nachweisbar, werden diese soweit möglich operativ entfernt. Dann schließen sich Chemotherapien, Chemoimmuntherapien, eventuell zusätzlich auch Bestrahlungen an.

Die Behandlung richtet sich auch nach der Ausdehnung der Geschwulst. So kann unter Umständen bei sehr frühzeitig erkannten Melanomen eine Entfernung mit kleinerem Sicherheitsabstand gesunder Haut bereits ausreichen, während man bei fortgeschritteneren Tumoren einen größeren Sicherheitsabstand empfiehlt. Hierbei muss die Wunde eventuell durch Hautübertragungen (Transplantationen) oder andere plastisch-chirurgische Verfahren verschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann vorsorglich auch die operative Entfernung von Lymphknoten sinnvoll sein. Besprechen Sie Einzelheiten mit Ihrem behandelnden Arzt.

Nachsorge außerordentlich wichtig
Die Nachsorge ist beim malignen Melanom außerordentlich wichtig, um eventuell auftretende Metastasen oder Rezidive möglichst in einem behandelbaren Stadium zu entdecken und um dem Patienten bei der Bewältigung seiner Erkrankung zu helfen.

Die Dauer der Nachsorge sollte wenigstens zehn Jahre betragen. Wie oft die Untersuchungen stattfinden, hängt von der Tumordicke ab. In den ersten fünf Jahren sind die Abstände kürzer (in der Regel zwischen viertel- und halbjährlichen Terminen). Es können zur Sicherheit auch häufigere Kontrollen sinnvoll sein; bei langem, tumorfreiem Verlauf können aber auch jährliche Untersuchungen ausreichen. Die für Sie besten Zeitabstände wird Ihr Arzt mit Ihnen abklären.