Schirmherrschaft & Logoverpachtung

Als Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Krebsgesellschaft kann die ADO ihr Logo im Rahmen einer Schirmherrschaft oder einer Logoverpachtung gegenüber Dritten zeitlich begrenzt zur Verfügung stellen.
Über die Vergabe entscheidet der ADO-Vorstand.

Formlose Anträge zur Übernahme der ADO-Schirmherrschaft oder einer Logoverpachtung sind spätestens 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn an unsere Geschäftsstelle zu richten.

Ihre Ansprechpartnerin

Schirmherrschaft

Die ADO kann Schirmherrschaften für Veranstaltungen übernehmen, die von Mitgliedern der Gesellschaft ausgerichtet werden oder an denen Mitglieder der Gesellschaft maßgeblich beteiligt sind. Dazu gehören wissenschaftliche Veranstaltungen (nationale und internationale Kongresse, Symposien, Workshops), Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Kurse, die dem Erwerb von Gebiets-, Schwerpunkts- oder Zusatzqualifikationen dienen.

Diese Richtlinien gelten ebenso für Veranstaltungen, die von Unikliniken, Krankenhäusern, Praxen, Stiftungen, Selbsthilfeorganisationen oder Patientenvertretungen ausgerichtet werden.

Das Ziel der jeweiligen Veranstaltung muss immer dem satzungsgemäßen Zweck der Deutschen Krebsgesellschaft entsprechen. Des Weiteren wird die Übernahme einer Schirmherrschaft von den nachstehenden Punkten abhängig gemacht:

  • Interdisziplinarität
  • Qualität der Beiträge
  • Beschäftigung mit anerkannten Methoden der Onkologie sowie die Beurteilung von komplementären Methoden mit Methoden der Wissenschaft
  • Keine Marketingveranstaltung (neutrale Erscheinung)

Die Schirmherrschaft der ADO trägt ausschließlich gemeinnützigen Charakter und kann deshalb nicht übernommen werden, wenn die Veranstaltung im kommerziellen Interesse oder überwiegend kommerziellen Interesse des Veranstalters liegt oder ein Monosponsoring vorliegt.

Logoverpachtung

Wird eine Schirmherrschaft ausgeschlossen, kann das Logo der ADO an den Veranstalter verpachtet werden.
Die Logoverpachtung bedarf eines Vertrages, der spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung geschlossen wird. Über die Höhe des Pachtzins informiert Sie gerne unsere Geschäftsstelle.

Bei einer Logoverpachtung wird das Logo stets mit folgendem Zusatz verwendet: „Mit Unterstützung der ADO“. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Schirmherrschaft.